Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Acquirepad 

Stand: 22.09.2023

Die Acquirepad UG (haftungsbeschränkt), Potsdamer Chaussee 13c, 14163 Berlin (im Folgenden: „Anbieter“) gewährt Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, insbesondere gewerblichen Käufern oder Verkäufern von Immobilien (im Folgenden: "Mitglied") aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") die Möglichkeit, die unter der Domain www.app.acquirepad.com betriebene Transaktionsplattform (im Folgenden: Acquirepad oder "Plattform") über das Internet zu nutzen, soweit der Anbieter und das Mitglied im Einzelfall aufgrund eines Angebots und dessen Annahme (im Folgenden: "Einzelvertrag") nicht abweichendes schriftlich oder per E-Mail (im Folgenden: "Textform") vereinbaren. 

1. Anwendungsbereich 

a. Die vorliegenden Bestimmungen dieser AGB finden Anwendung auf sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und einem Mitglied in Bezug auf Acquirepad, vorwiegend auf Einzelverträge zwischen den Parteien. Acquirepad wird je nach Regelung des Einzelvertrages entweder gegen Zahlung des in Ziff. 6 dieser AGB beschriebenen Entgelts, oder entgeltfrei angeboten und zur Nutzung zur Verfügung gestellt (im Weiteren "kostenfreies Angebot"). Kostenfreie Angebote werden den Mitgliedern von dem Anbieter (i) im Rahmen einer funktionell eingeschränkten Version von Acquirepad ("Freemium"), oder (ii) als noch nicht allgemein zugängliche Version von Acquirepad, welche Neuerungen, Erweiterungen und sonstige Änderungen enthält, die sich noch im Entwicklungsprozess befindet und/oder nicht alle von dem Anbieter vorgesehenen Testprozesse durchlaufen hat ("Beta-Angebot"), zur Verfügung gestellt. 

b. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Mitglieds gelten gegenüber dem Anbieter nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter die Nutzung von Acquirepad in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Mitglieds vorbehaltlos gewährt. 

c. Die vorliegenden AGB gelten nach Abschluss eines Einzelvertrages über Acquirepad auch bei allen weiteren zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Mitglied über derartige Leistungen, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf. 

2. Abschluss von Einzelverträgen, Registrierung, Laufzeit 

a. Einzelverträge werden entweder auf Acquirepad durch eine Selbst-Registrierung des Mitglieds und die Anlage eines Mitgliedskontos oder außerhalb von Acquirepad durch die Annahme eines Angebots betreffend Acquirepad geschlossen. Derartige Angebote und Annahme bedürfen jeweils der Textform. Sämtliche Angaben und Beschreibungen unter der Domain www.app.acquirepad.com verstehen sich nicht als verbindliche Angebote seitens des Anbieters, sondern nur als eine unverbindliche Aufforderung des Anbieters zur Abgabe von Angeboten durch das Mitglied bzw. zur Durchführung der Registrierung durch das Mitglied. Etwaige Angebote seitens des Anbieters außerhalb von Acquirepad erfolgen freibleibend, es sei denn, der Anbieter kennzeichnet das Angebot ausdrücklich als verbindlich. Der Anbieter ist berechtigt, Angebote des Mitglieds, die außerhalb von Acquirepad erfolgen, innerhalb von zwei (2) Wochen nach Eingang bei dem Anbieter anzunehmen. 

b. Neben- und Zusatzabreden zu einem Einzelvertrag, Beschaffenheitsangaben und Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss eines Einzelvertrages abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie einer ausdrücklichen Bezugnahme auf den betreffenden Einzelvertrag. Bei etwaigen Zusicherungen und Garantien gelten zusätzlich die Anforderungen nach Ziff. 3 Buchst. c dieser AGB. 

c. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung kostenfreier Angebote, insbesondere auf eine weitere kostenfreie Nutzung nach Ablauf oder Beendigung eines kostenfreien Angebots. 

d. Einzelverträge über die Nutzung von Acquirepad werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, können jedoch von jeder der Parteien nach Ablauf einer Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier (4) Wochen zum Ende eines Quartals ordentlich gekündigt werden, vorausgesetzt, die Kündigung fällt auf einen Tag nach Ablauf der im Einzelvertrag vereinbarten Mindestlaufzeit. Fehlt im Einzelvertrag die Angabe einer Mindestlaufzeit, gilt eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten als vereinbart. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform. 

e. Von den vorstehenden Kündigungsmöglichkeiten unberührt bleiben zwischen dem Mitglied und dem Anbieter vereinbarte Nutzungsgebühr gemäß Ziff. 6 dieser AGB, die erst nach dem Kündigungszeitpunkt entstehen. Die hierauf anwendbaren Regelungen dieser AGB gelten auch nach Kündigung des Einzelvertrages fort. 

f. Bei Zurverfügungstellung einer Freemium Version von Acquirepad ist der Anbieter berechtigt, dem Mitglied zur Verfügung gestellte Funktionalitäten nach eigenem Ermessen einzuschränken oder gänzlich einzustellen. 

3. Gegenstand des Einzelvertrages, Gewährleistungsumfang 

a. Das Mitglied kann nach Registrierung, Freischaltung und Anlage eines Mitgliedskontos auf Acquirepad auf den jeweils aktuellen Funktionsumfang von Acquirepad zugreifen und diesen nutzen. Der Umfang der jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten der Plattform wird unter der Domain www.app.acquirepad.com beschrieben und kann je nach den im Einzelvertrag vereinbarten Leistungspakten ("Freemium" oder "Premium") abweichen. Dem Mitglied ist bekannt, dass sich der Funktionsumfang von Acquirepad während der Laufzeit des Einzelvertrages verändern kann, insbesondere, dass dieser fortlaufend im Interesse der Gesamtheit der Mitglieder oder im Rahmen der berechtigten Interessen des Anbieters angepasst wird. Die Gewährleistung des Anbieters ist daher begrenzt darauf, dass der bei Abschluss des Einzelvertrages aktuell bestehende Funktionsumfang bzw. ein im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarter Funktionsumfang im Wesentlichen im Rahmen der in Ziff. 3. Buchst. d. dieser AGB beschriebenen Verfügbarkeit für die Dauer des Einzelvertrages fortbesteht. Keinerlei Gewährleistung besteht jedoch für kostenfreie Angebote (hauptsächlich Freemium- und Beta-Angebote). 

b. Das Mitglied erkennt an, dass der Anbieter im Zusammenhang mit Acquirepad (i) lediglich als technischer Betreiber auftritt und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zwischen Mitgliedern als Käufer oder Verkäufer von Immobilien schafft, (ii) in keiner Weise an einem zwischen den Mitgliedern und anderen Nutzern der Plattform sich anbahnenden oder zustande gekommenen Vertragsverhältnis beteiligt ist, (iii) nicht als Makler, Vermittler oder Vertreter auftritt, insbesondere nicht zum Tätigwerden für den Nutzer verpflichtet ist (iv) keine Gewährleistung oder sonstige Haftung für die auf der Plattform von den Mitgliedern eingestellten Angebote, Informationen oder sonstigen Inhalte übernimmt, insbesondere nicht für deren Existenz, Richtigkeit, Qualität oder Rechtsmäßigkeit, sowie (v) die auf der Plattform dargestellten Angebote, Informationen und sonstigen Inhalte nicht kontrolliert (vi) durch einen Einzelvertrag zwischen dem Anbieter oder dem Nutzer und die Nutzung von Acquirepad weder ein gesellschaftsrechtliches oder gesellschaftsähnliches Verhältnis oder ein Arbeitsverhältnis entsteht, noch ein solches Zustandekommen bezweckt wird. 

c. Zusätzliche Vereinbarungen zu Acquirepad im Einzelvertrag sind nur dann als Eigenschaftszusicherungen oder Garantien des Anbieters zu verstehen, wenn diese in Textform durch die Geschäftsleitung des Anbieters erfolgen und ausdrücklich als „Zusicherung“ bzw. „Garantie“ gekennzeichnet sind. 

d. Die Nutzungsmöglichkeit des Mitglieds beschränkt sich auf die im Einzelvertrag angegebene Verfügbarkeit. Fehlt eine solche einzelvertragliche Vereinbarung, beträgt die Verfügbarkeit höchstens 95,0 % im Jahresmittel (365 Tage / 24h) ab erstmaliger Nutzbarkeit im Anschluss an die Registrierung und Einrichtung eines Mitgliedskontos. Die Verfügbarkeit bezieht sich ausschließlich auf die von Acquirepad am Übergabepunkt des Servers geschuldete Funktionalität. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Mitglied und/oder im Bereich der IT-Anlage des Mitglieds oder von Dritten (Internet, etc.) selbst liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Mitglieds. Ausgenommen von dieser Verfügbarkeit sind (a) geplante Wartungsfenster zum Zweck der Wartung und Pflege von Hardware/Software sowie zur Datensicherung, sofern diese dem Mitglied zumindest in Textform spätestens 24 Stunden im Voraus (z.B. durch Benachrichtigung innerhalb von Acquirepad) angekündigt werden; (b) Nicht-Verfügbarkeiten, die das Mitglied nicht gemeldet hat und/oder (c) Nicht-Verfügbarkeiten aufgrund von sonstigen Umständen, die außerhalb der Kontrolle und eines unmittelbaren Zugriffs des Anbieters liegen. 

e. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen von bzw. durch Dritte erbringen zu lassen, sofern der Anbieter sicherstellt, dass diese die von diesen AGB geforderte Vertraulichkeit sowie den nach diesen AGB geforderten Datenschutz gegenüber dem Anbieter einhalten. 

4. Nutzungsrechte des Mitglieds 

a. Die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte des Mitglieds ergeben sich aus dem anwendbaren End Use License Agreement (EULA), das dem Mitglied bei Abschluss des Einzelvertrages bzw. im Rahmen der Registrierung und Einrichtung des Mitgliedskontos zugänglich gemacht wird. 

b. In Abwesenheit eines solchen EULA erwirbt das Mitglied ein zeitlich auf die Laufzeit des Einzelvertrages befristetes, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung von Acquirepad durch die bezahlte Anzahl von Nutzern nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Dieses eingeschränkte Nutzungsrecht gilt auch für etwaige Updates, Upgrades oder sonstige Versionen, die der Anbieter unter dem betreffenden Einzelvertrag verfügbar macht. Beschaffenheits- und Eigenschaftsbeschreibungen im Begleitmaterial sind nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder als Garantie zu 

verstehen (Ziff. 3 b. gilt entsprechend). Die Nutzung von Acquirepad durch das Mitglied ist beschränkt auf die Unterstützung des jeweiligen internen Geschäftsbetriebs des Mitglieds. Jede Nutzung zum Zwecke der Unterstützung des Geschäftsbetriebs eines weiteren Dritten bedarf einer gesonderten einzelvertraglichen Vereinbarung mit dem Anbieter. Das Mitglied darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Anbieter keine Unterlizenzen erteilen und Acquirepad 

(i) nicht an Dritte untervermieten, verleihen oder im Rahmen von EDV Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen des Betriebs eines Rechenzentrums oder eines Out-Sourcing-Betriebs oder im Rahmen von Time-Sharing-Vereinbarungen oder in sonstiger Weise zum vorübergehenden Gebrauch überlassen oder für Zwecke Dritter benutzen oder Dritte benutzen lassen, sowie 

(ii) keinem „reverse-engineering“ unterziehen, dekompilieren, dazu verwenden, den Source Code zu ermitteln (soweit zwingendes Recht nicht abweichendes gestattet) und/oder eigenständige Programme oder eigene Dokumentationen zu entwickeln, sowie 

(iii) nicht kopieren, es sei denn, dies ist zu angemessenen Backup Zwecken notwendig. 

c. Abgesehen von den durch die vorstehenden Buchst. a. oder b. ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten erwirbt das Mitglied keinerlei Rechte an Acquirepad, auch wenn das Mitglied zeitweise technisch auf zusätzliche Funktionen zugreifen kann. Sowohl die für Acquirepad verwendeten Namen und Marken, als auch die an Acquirepad und dem Begleitmaterial bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, verbleiben ausschließlich beim Anbieter und/oder dessen Vorlieferanten oder Lizenzgebern. 

d. Das Mitglied wird Acquirepad nicht zu rechtswidrigen oder unlauteren Zwecken einsetzen und keine illegalen, unlauteren oder schutzrechtverletzenden Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Acquirepad verarbeiten. Sollte der Anbieter infolge einer vertragswidrigen Nutzung des Mitglieds von Dritten in Anspruch genommen werden, wird das Mitglied den Anbieter von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen. Das Mitglied haftet für die Einhaltung von Nutzungsbedingungen durch die ihm zurechenbaren Endnutzer und sonstigen Nutzungsberechtigten. 

5. Pflichten des Mitglieds 

a. Bei Registrierung und Anlage eines Mitgliedskontos ist das Mitglied verpflichtet, richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten und im Rahmen und im Zusammenhang der Nutzung der Plattform geltendes Recht (insbesondere Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz ("GwG") oder § 34c Gewerbeordnung ("GewO")) und diese AGB einzuhalten. Das Mitglied garantiert, dass es (a) bei einem Angebot von Immobilien über Acquirepad berechtigt ist, die angebotene Immobilie zu vermarkten und die Angaben an Dritte weiterzugeben, (b) die von ihm getroffenen Angaben und Inhalte auf Acquirepad richtig und vollständig sind und keine Rechte Dritter verletzen, (c) von ihm über Acquirepad erfolgende Kommunikation wahrheitsgemäß ist und (d) die auf Acquirepad enthaltenen Daten und Informationen nicht unberechtigt kopiert, an Dritte weitergibt oder auf sonstige Weise öffentlich anbietet oder öffentlich zugänglich macht. 

b. Das Mitglied wird die für die Nutzung von Acquirepad erforderliche und die vom Anbieter empfohlene Systemumgebung rechtzeitig vor der Einrichtung des Mitgliedskontos herstellen und aufrechterhalten und eine gegebenenfalls notwendige Client-Software selbst installieren. 

c. Soweit für die Nutzung von Acquirepad, insbesondere das Einrichten von Konten Zugangsdaten notwendig sind, wird das Mitglied die hierfür erforderlichen Maßnahmen vornehmen, die Zugangsdaten sorgfältig und für Dritte unzugänglich aufbewahren und die erforderlichen Angaben über sich wahrheitsgemäß machen und diese Daten aktuell halten. 

d. Das Mitglied ist für eine regelmäßige und redundante Sicherung von Daten verantwortlich, die bei der Nutzung von Acquirepad verarbeitet werden oder entstehen. Das Mitglied trifft insoweit insbesondere in Bezug auf Daten von geschäftskritischer Bedeutung die notwendigen Vorkehrungen für den Fall, dass eine Nutzung von Acquirepad nicht möglich ist oder unterbrochen wird. 

e. Das Mitglied hat Acquirepad bei erstmaliger Nutzung unverzüglich auf dessen grundsätzliche Funktionstauglichkeit zu überprüfen und hierbei auftretende Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Maßgabe von Ziff. 7 Buchst. b dieser AGB zu melden. Das Mitglied hat auch etwaige später auftretende Mängel von Acquirepad jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Kenntnis und nach Maßgabe von Ziff. 7 Buchst. b dieser AGB zu melden. 

f. Das Mitglied hat den Anbieter bei der Beseitigung von etwaigen Mängeln von Acquirepad, die das Mitglied gemäß Ziff. 7. Buchst. b. dieser AGB ordnungsgemäß angezeigt hat, angemessen zu unterstützen, insbesondere auf eigene Kosten weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine Reproduktion oder Lösung eines Mangels notwendig oder hilfreich sind. Soweit zumutbar, ist das Mitglied verpflichten, einen Remotezugang (z.B. per TeamViewer/Zoom/MSTeams) einzurichten. 

g. Das Mitglied hat dem Anbieter diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die dem Anbieter im Zusammenhang mit (i) einer vom Mitglied veranlassten Überprüfungs-, Untersuchungs- und Mangelbefestigungsmaßnahme entstehen, wenn das Mitglied erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel von Acquirepad nicht vorliegt, oder (ii) einer Verletzung einer der in diesen AGB oder der in den Nutzungsbedingungen/EULA genannten Pflichten des Mitglieds, es sei denn, das Mitglied trifft kein Verschulden. Vom Anbieter aufgewendete Arbeitszeit wird nach Maßgabe der Regelung der Ziff. 6 Buchst. a dieser AGB berechnet. 

h. Das Mitglied darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung von Acquirepad Vorschub leisten könnte. Das Mitglied wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist. Das Mitglied wird zeitlich unbefristet und über die Laufzeit eines Einzelvertrages hinaus sicherstellen, dass die Zugangscodes Dritten ohne vorausgehende Zustimmung des Anbieters nicht zugänglich gemacht werden. 

i. Im Fall eines nicht nur unerheblichen Verstoßes gegen diese AGB ist der Anbieter berechtigt, nach billigem Ermessen Angebote auf Acquirepad zurückzuweisen oder zeitweise oder dauerhaft zu sperren, das Mitgliedskonto des Mitglieds zeitweise oder dauerhaft zu sperren, oder den Zugang des Mitglieds zu Acquirepad einzuschränken. Weitere Rechte von Acquirepad, insbesondere den Einzelvertrag zu kündigen und/oder Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt. 

6. Gebühren und Zahlungsbedingungen 

a. Die für die Nutzungsmöglichkeit zu zahlenden Gebühren ergeben sich aus den im Einzelvertrag beschriebenen Leistungspaketen, z.B. "Freemium" oder "Premium". Soweit nicht abweichend geregelt, schuldet das Mitglied, das tatsächlicher Erwerber einer Immobilie ist, eine Nutzungsgebühr für Acquirepad, die Nutzungsgebühr für jeden erfolgreich abgeschlossenen Kauf einer mittels Acquirepad verkauften Immobilie (im Weiteren: “Hauptvertrag”). Für die Entstehung der Nutzungsgebühr genügt die Mitursächlichkeit von Acquirepad für den Abschluss des Hauptvertrags, welche bereits in der Herstellung von einem Kontakt zwischen dem eine Immobilie auf Acquirepad anbietenden Nutzer und dem die Immobilie erwerbenden Nutzer oder einer von ihm benannten oder mit ihm in Verbindung stehenden bzw. mit ihm (ggf. mittelbar) verbundenen Gesellschaft (z.B. im Falle der Gründung einer erst noch erfolgenden Gründung einer Gesellschaft für den Ankauf) oder sonstigen Person vorliegt. Soweit nicht abweichend im Einzelvertrag angegeben, beträgt die Höhe der Nutzungsgebühr nullkommasechs Prozent (0,6 %) des Kaufpreises der Immobilie, mindestens jedoch fünfundzwanzigtausend Euro ( 25.000 €) als Mindestbetrag (Floor) und zweihunderttausend Euro (200.000 €) als Maximalbetrag (Cap).

b. Etwaige zusätzliche Leistungen werden vom Anbieter nach angefallenem Zeitaufwand zu deren jeweils aktuellen Sätzen zzgl. Fahrtkosten und Spesen abgerechnet.

c. Alle Gebühren und Sätze sind – sowohl in Angeboten, Preislisten als auch in Einzelverträgen - in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

d. Sofern nichts anderweitig in Textform vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus. Der im Einzelvertrag vereinbarte wiederkehrende Gebührenanteil ist sofort ohne Abzug, spätestens zwanzig (20) Werktage nach Zugang der Rechnung zahlbar. Die Nutzungsgebühr ist nach erfolgreichem Übergang von Besitz, Lasten und Nutzen fällig und ist ohne Abzug spätestens zwanzig (20) Werktage nach Rechnungslegung zahlbar. Der Nutzer garantiert, den Anbieter unverzüglich über das Zustandekommen des Hauptvertrages und den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages (insbesondere über den Kaufpreis der Immobilie sowie Käufer) zu informieren. Nachträglich nach Abschluss des Hauptvertrages eintretende Umstände, wie die Ausübung von Vorkaufs-, Rücktritts, oder Kündigungsrechten, der Eintritt von auflösenden Bedingungen, sowie sonstige Umstände, die zur nachträglichen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit des Hauptvertrags führen, haben auf Anspruch des Anbieters auf die Nutzungsgebühr keinen Einfluss.

e. Ist das Mitglied bezüglich einer Forderung ganz oder teilweise in Zahlungsrückstand, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen und Lieferungen, auch solche unter anderen Einzelverträgen, nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen. 

f. Zahlungen des Mitglieds sind vorbehaltlich nachfolgendem Buchst. g. ohne Abzug auf die vom Anbieter genannte Bankverbindung zu überweisen, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelvertrag eine Zahlung per SEPA-Firmenlastschriftverfahren. Der Anbieter nimmt Wechsel und Schecks nur nach vorhergehender Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zulasten des Mitglieds.

g. Die Parteien vereinbaren, dass während der Dauer eines vereinbarten SEPA-Firmenlastschriftverfahrens die Frist für die Vorabinformation (Ankündigung) über eine anstehende Lastschrift auf fünf (5) Tage verkürzt wird. Die Ankündigung der Lastschrift erfolgt durch einen Vermerk auf der zugehörigen Rechnung.

h. Das Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und alleine auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann das Mitglied ferner nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Einzelvertrag beruhen.

i. Preisanpassungen erfolgen nach den Bestimmungen in Ziffer 10.

7. Mängelansprüche des Mitglieds und Support 

a. Ansprüche des Mitglieds wegen etwaiger Sachmängel bestehen nach Maßgabe dieser Ziffer nur im Rahmen der Verfügbarkeit nach Ziff. 3 Buchst. d dieser AGB. Der Anbieter haftet nicht für Mängel, die nicht maschinell reproduzierbar sind, und nicht auf Schadensersatz infolge von Sachmängeln, sofern den Anbieter kein eigenes Verschulden trifft (z.B. im Zusammenhang mit dem Internet). 

b. Jede Mängelanzeige muss per E-Mail an die Adresse (support@acquirepad.com) („Ticket“) erfolgen und ist als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Der Anbieter bearbeitet Tickets in folgenden Zeiträumen: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr, jeweils unter Ausnahme von Tagen, die in der Bundesrepublik Deutschland als Feiertage gelten (im Folgenden „Standard-Support-Zeiten“). Das Mitglied wird vor Inanspruchnahme des Supports des Anbieters versuchen, den aufgetretenen Mangel einzugrenzen und zu spezifizieren und mithilfe des Begleitmaterials zunächst selbst zu lösen (im Folgenden „Eigenlösung“). In jeder Mängelanzeige hat das Mitglied die Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen aufzuführen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform und die Auswirkungen des Mangels, etwaige Eigenlösungsversuche des Mitglieds und Log Files. Erfüllt das Mitglied diese Pflichten nicht, stehen ihm die Rechte nach dieser Ziffer nicht zu. 

c. Hat das Mitglied Mängel von Acquirepad nach Maßgabe von Ziff. 7 Buchst. b dieser AGB ordnungsgemäß gemeldet und stehen dem Mitglied nach Ziff. 7 Buchst. a dieser AGB Sachmängelansprüche zu, hat das Mitglied zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung im Wege des in dieser Ziff. 7 beschriebenen Supports. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Mitglieds (Minderung der Vergütung, Kündigung des Einzelvertrages und/oder in beiden Fällen Schadens- oder Aufwendungsersatz nach Maßgabe von Ziff. 8 dieser AGB) bestehen nur 

● bei erheblichen Mängeln und sofern der Anbieter einen solchen erheblichen Mangel grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, oder die Beseitigung eines solchen erheblichen Mangels im Wege des Supports mindestens dreimal fehlgeschlagen ist, oder 

● bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Anbieter oder 

● bei Personenschäden infolge des Mangels. 

Das Mitglied übt ein ihm zustehendes Wahlrecht für Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von zehn Werktagen. 

d. Das Mitglied wird den Support des Anbieters nach Maßgabe dieser Ziff. 7 nur in Anspruch nehmen, wenn entweder das verfügbare Begleitmaterial für den aufgetretenen Mangel keine Lösungshinweise gibt oder die Eigenlösung durch das Mitglied gescheitert ist. e. Der Anbieter liefert innerhalb angemessener Frist Workarounds, Patch, Hot- oder Bugfix oder sonstiges Release zur Beseitigung eines Mangels von Acquirepad („Mangelbeseitigung“). Der Anbieter entscheidet über die Art und Weise der Mangelbeseitigung nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Mitglieds. 

f. Die vorstehende Haftung des Anbieters für Mängel besteht für die Dauer des Einzelvertrages. Jede weitergehende gesetzliche Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Anbieters vorliegt. 

8. Allgemeine Haftung des Anbieters und Verjährung 

a. Der Anbieter haftet dem Mitglied stets (i) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz und (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. 

b. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, der Anbieter selbst hat eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), verletzt. Diese Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftung für die Verletzung von Kardinalspflichten ist zusätzlich pro Vertragsjahr des Einzelvertrages auf den vereinbarten Jahres-Netto-Wert des betroffenen Einzelvertrags begrenzt. Die Parteien können bei Abschluss eines Einzelvertrages eine weitergehende Haftung pro Schadenfalls oder Vertragsjahr gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäss vorstehendem Buchst. a. bleibt von diesem Absatz unberührt. 

c. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen, gemäß Buchst. b. 

d. Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten, Nachrichten und Informationen bei ordnungsgemäßer Sicherung durch das Mitglied erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn das Mitglied unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. 

e. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unberührt. 

f. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Mitglieds gegen den Anbieter gelten vorstehende Buchstaben a. bis e. dieser Ziffer entsprechend. 

g. Soweit die Haftung des Anbieters beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 

9. Vertraulichkeitsverpflichtung, Datenschutz und Referenzwerbung 

a. Jede Partei verpflichtet sich, den Inhalt jedes Einzelvertrages sowie die ihr von der anderen Partei – in welcher Form auch immer – vor oder während des Einzelvertrages mitgeteilten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere Preise, technisches Know-How oder sonstige Informationen, gleich welchen Inhalts, Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für Zwecke des betreffenden Einzelvertrages zu verwenden und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei – weder ganz noch teilweise – für eigene Zwecke zu verwerten und ihre Mitarbeiter sowie sonst damit in Berührung kommende Dritte hierzu zu verpflichten. b. Vorstehender Buchst. a gilt nicht, solange und soweit derartig vertrauliche Informationen (i) dem jeweiligen Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der jeweilige Empfänger zu vertreten hat oder (iii) dem jeweiligen Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder (iv) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder (v) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder (vi) von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind. 

c. Die Parteien verpflichten sich, geltendes Datenschutzrecht zu beachten. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Anbieter im Auftrag des Mitglieds im Sinne von Art. 28 DSGVO, werden die Parteien die separate vom Anbieter zur Verfügung gestellte Vereinbarung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag ("AVV") abschließen. 

d. Der Anbieter ist berechtigt, das Mitglied öffentlich als Referenzkunden auf üblichen Marketingmitteln (Website, Prospekten) zu benennen. Soweit eine Verwendung von Marken oder Logos des Mitglieds erfolgt, bedarf dies einer vorherigen Freigabe durch das Mitglied.

10. Änderungen

Acquirepad ist berechtigt, die AGB oder die von Acquirepad zu erbringenden Leistungen einseitig zu ändern, um geänderten gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen zu genügen oder wenn dies sonst aus triftigem Grund erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde durch die Änderung objektiv nicht oder nur unwesentlich schlechter gestellt wird. In solchen Fällen benachrichtigt Acquirepad den Kunden rechtzeitig, in der Regel mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der Änderung, in Textform und legt dem Kunden dabei die Änderungen dar. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser 30 Tage und nutzt die von Acquirepad angebotenen Leistungen nach diesem Zeitpunkt weiter, gilt dies als Anerkennung der geänderten AGB. Auf diese Folge wird Acquirepad den Kunden zusammen mit der Mitteilung der geänderten AGB hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs durch den Kunden gegen die geänderte AGB kann Acquirepad dem Kunden die Nutzung von Acquirepad-Software kündigen.

11. Sonstige Bedingungen 

a. Jeder Einzelvertrag zwischen dem Anbieter und dem Mitglied und dessen Zustandekommen oder Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. 

b. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Einzelvertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Einzelauftrag würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen. 

c. Das Mitglied wird für die Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten und gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer so weit Anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

d. Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Einzelvertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Mitglieds auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Mitglied von einer solchen Übertragung in Textform Mitteilung zu machen. 

e. Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus einem Einzelvertrag durch das Mitglied an einen Dritten ist ohne die vorherige Zustimmung seitens des Anbieters ausgeschlossen. Diese Zustimmung bedarf der Textform. 

f. Der Inhalt eines Einzelvertrags ersetzt alle vorausgehenden Erklärungen des Anbieters in Bezug auf den Gegenstand des betreffenden Einzelvertrags. 

g. Gerichtsstand für jede Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und einem Einzelvertrag, - auch in Bezug auf dessen Zustandekommen und dessen Beendigung - mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Die vorstehende Wahl dieses Gerichtsstands ist nur für das Mitglied ausschließlich.